Autounterhalt

Winterreifen in der Schweiz: Pflicht, Regeln und Check beim Occasionskauf

Keine Winterreifenpflicht, aber klare Regeln: was in der Schweiz für Profil, Markierung, Spikes und Ketten gilt, was Sommerreifen im Schnee für die Versicherung bedeuten und wie Sie die Winterräder einer Occasion prüfen.

27. Oktober 2026

In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Pflicht, Winterreifen zu montieren (Stand: Oktober 2026). Ihr Auto muss aber betriebssicher sein, und Sie müssen es auch auf Schnee jederzeit beherrschen. Wer mit Sommerreifen einen Unfall verursacht oder den Verkehr erheblich behindert, riskiert eine Busse oder gar den Ausweisentzug, und die Versicherung zahlt womöglich weniger oder fordert Geld zurück. Hier lesen Sie, was für Profil, Markierung, Spikes und Ketten gilt und wie Sie die Winterräder einer Occasion prüfen.

Gibt es in der Schweiz eine Winterreifenpflicht?

Nein. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hält in seinem Beitrag zu den Winterpneus fest, dass kein Gesetz Winterreifen vorschreibt. Auch Strassenverkehrsgesetz (SVG), Verkehrsregelnverordnung (VRV) und die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) enthalten in der aktuellen Fassung keine solche Pflicht.

Aus der Verantwortung entlassen sind Sie damit nicht. Drei Grundsätze aus SVG und VRV gelten auch bei Schnee:

  • Betriebssicherheit: Fahren darf nur ein betriebssicheres, vorschriftsgemässes Fahrzeug (Art. 29 SVG); das zu prüfen ist Sache der Person am Steuer (Art. 57 VRV).
  • Beherrschung: Sie müssen das Auto jederzeit so unter Kontrolle haben, dass Sie die gebotene Vorsicht walten lassen können (Art. 31 SVG).
  • Angepasstes Tempo: Die Geschwindigkeit richtet sich unter anderem nach Strassenzustand, Verkehr und Sicht (Art. 32 SVG); Ihr Anhalteweg muss in die überblickbare Strecke passen (Art. 4 VRV).

Führt die Fahrt auf Sommerreifen zu einem Unfall oder zu einer erheblichen Verkehrsbehinderung, drohen laut ASTRA eine Busse oder gar der Entzug des Führerausweises, und die Versicherung kann die Haftung ablehnen. Einen festen Bussenbetrag nennt das Amt nicht. Wird die Strasse unsicher, rät es, das Auto stehen zu lassen, auch mit Winterreifen.

Sommerreifen im Schnee: was Haftpflicht und Kasko bedeuten

Allgemein gilt Folgendes; massgebend für Ihren Fall sind Ihre Police und Ihr Versicherer.

  • Haftpflicht: Geschädigte können sich direkt an Ihre Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung wenden, die ihnen Einreden aus Ihrem Vertrag oder dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) nicht entgegenhalten kann (Art. 65 SVG). Die Geschädigten werden also entschädigt.
  • Rückgriff (Regress): Danach kann der Versicherer Geld von Ihnen zurückfordern, soweit er Ihnen nach Vertrag oder VVG weniger oder nichts zahlen müsste. Laut der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) setzt das in der Regel grobe Fahrlässigkeit voraus (sie verweist auf Art. 14 VVG), also das Missachten elementarer Vorsichtsregeln, die sich jedem aufdrängen müssten; die Höhe hängt unter anderem davon ab, wie schwer das Fehlverhalten wiegt.
  • Kasko: Ob und wie stark sie bei grober Fahrlässigkeit die Leistung für Schäden am eigenen Auto kürzt, regelt Ihre Police; lesen Sie die Bedingungen vor dem Winter und fragen Sie im Zweifel Ihren Versicherer.

Der TCS fasst es in seinen Antworten auf häufige Reifenfragen knapp zusammen: Ist ein Unfall auf ungeeignete Reifen zurückzuführen, darf die Versicherung ihre Leistung reduzieren oder auf Sie zurückgreifen. Dass Sommerreifen im Schnee automatisch als grobe Fahrlässigkeit gelten, sagen dagegen weder ASTRA noch BFU noch TCS.

Wann wechseln? Die Faustregel «O bis O»

«O bis O» steht für Winterreifen von Oktober bis Ostern, laut ASTRA und TCS eine Faustregel, keine gesetzliche Frist. Eine Pflicht ab einem fixen Datum wäre laut ASTRA schwer umzusetzen, weil die Verhältnisse je nach Region und Wetter stark schwanken. Wer schon im Herbst über Pässe oder ins Engadin fährt oder höher wohnt, wechselt deshalb früher; wer im Frühling noch oft in die Berge fährt, später zurück.

Was einen guten Winterreifen ausmacht: Profil, Symbol, Alter

Die VTS schreibt für alle Reifen, Sommer- wie Winterreifen, mindestens 1,6 mm Profil über die ganze Lauffläche vor (Art. 58 Abs. 4). ASTRA und TCS empfehlen für Winterreifen aber mindestens 4 mm, für Sommerreifen 3 mm. Laut TCS kostet ein Reifen unter 1,6 mm eine Busse von CHF 100; auch stark ungleichmässigen Abrieb können Polizei und Versicherer als Mangel an der Betriebssicherheit beanstanden. Als Messhilfe genügt ein Zweifränkler im Profil: Bleibt der Sockel der Helvetia verdeckt, reicht das Profil laut TCS für die Wintersaison. Weitere Reifen- und Bremsenchecks stehen in unserer Checkliste für den Occasionskauf.

KriteriumGesetzliche RegelEmpfehlungQuelle
Profiltiefemindestens 1,6 mmWinter mindestens 4 mm, Sommer 3 mmVTS Art. 58; ASTRA, TCS
Markierungfür den Winter keine Pflicht; Schneeflockensymbol nur bei tieferem GeschwindigkeitsindexSchneeflockensymbol; M+S allein belegt nichtsVTS Art. 59; TCS
Geschwindigkeitsindexpassend zum Höchsttempo des Autos; Ausnahme für Winterreifen (siehe unten)Hinweis zum Höchsttempo verlangenVTS Art. 58 und 59
Alterkeine gesetzliche Grenzehöchstens acht JahreTCS

M+S oder Schneeflockensymbol?

«M+S» (Mud + Snow) zeigt nur ein grobes Profil an, wie es auch Gelände- und Ganzjahresreifen haben; ob ein Reifen im Winter taugt, verrät es nicht. Das Symbol mit drei Berggipfeln und Schneeflocke (Alpine-Symbol) trägt nur ein Reifen, der auf Schnee eine festgelegte Mindestleistung nach der UNECE-Regelung 117 erreicht. Der TCS lässt nur solche Reifen als echte Winterreifen gelten; gesetzlich verlangt ist das Symbol aber nur beim tieferen Geschwindigkeitsindex.

Ganzjahresreifen als Kompromiss

Für TCS und ASTRA bleiben Ganzjahresreifen ein Kompromiss: Was im Sommer überzeugt, kostet Grip auf Schnee, und umgekehrt. Laut TCS passen sie, wenn Sie das Auto nur unter bestimmten Bedingungen nutzen und im Zweifel auf eine Fahrt verzichten können; Vielfahrer und wer oft auf Schnee unterwegs ist, fahren mit zwei Radsätzen besser.

Reifenalter: die DOT-Nummer lesen

Die letzten vier Ziffern der DOT-Nummer nennen Herstellwoche und -jahr. Beispiel: «4217» heisst 42. Woche 2017; der Reifen ist im Herbst 2026 also rund neun Jahre alt. Der TCS rät, Reifen, die älter als acht Jahre sind, nicht mehr zu fahren, auch wenn das Profil noch reicht, und neue Reifen höchstens drei Jahre alt zu kaufen.

Geschwindigkeitsindex und Hinweis zum Höchsttempo

Reifen müssen zur möglichen Höchstgeschwindigkeit des Autos passen (VTS Art. 58 Abs. 2): Bei Sommerreifen muss der Index das Höchsttempo laut Typengenehmigung, CoC-Dokument oder Fahrzeugausweis abdecken, egal wie schnell Sie fahren. Winterreifen dürfen seit dem 15. Januar 2017 darunter liegen, wenn sie das Schneeflockensymbol tragen und bei Personenwagen für mindestens 160 km/h zugelassen sind (Art. 59 Abs. 3). Wer sie verkauft, muss einen Hinweis mit dem zulässigen Höchsttempo mitgeben (Art. 59 Abs. 4); verlangen Sie ihn beim Occasionskauf.

Spikes und Schneeketten: was in der Schweiz gilt

PunktSpikesreifenSchneeketten
Wann1. November bis 30. April, sonst nur bei winterlichen Verhältnissenkeine allgemeine Pflicht
Wonicht auf Autobahnen und AutostrassenPflicht, wo das Signal «Schneeketten obligatorisch» steht
Tempohöchstens 80 km/h, Schild «80» am HeckTCS-Empfehlung: höchstens 50 km/h
Räderalle RäderAntriebsachse, bei Allrad idealerweise alle Räder (TCS)

Spikesreifen

Spikes sind an Motorfahrzeugen bis 7,5 t Gesamtgewicht erlaubt, und zwar an allen Rädern (VTS Art. 61 und 62); Tempo 80 und das Verbot von Autobahnen und Autostrassen regelt die VRV (Art. 5 und 35). Ohne Spikes muss das «80»-Schild entfernt oder deutlich durchgestrichen sein. Spikes nur an einzelnen Rädern, ein fehlendes Schild oder ein nicht durchgestrichenes, obwohl keine Spikes montiert sind, machen das Auto vorschriftswidrig (VTS Art. 219); wer so fährt, riskiert eine Busse (Art. 93 SVG).

Schneeketten

Laut TCS gilt die Kettenpflicht auch für Allradfahrzeuge, ausser eine Zusatztafel nimmt sie aus, und Anfahrhilfen zählen rechtlich nicht als Ketten. Ketten gehören auf die Antriebsachse, sofern die Betriebsanleitung nichts anderes vorgibt, bei Allrad idealerweise auf alle Räder, und nur auf Winterreifen. Im Ausland gelten eigene Regeln; prüfen Sie diese vor der Reise bei den Behörden des Ziellandes.

Winterräder beim Occasionskauf prüfen

Ein brauchbarer Wintersatz entscheidet mit, was Sie nach dem Kauf noch ausgeben und welcher Preis fair ist.

Gehört ein zweiter Radsatz dazu?

  1. Fragen Sie vorab, ob ein zweiter Radsatz auf eigenen Felgen dabei ist und wo er lagert.
  2. Prüfen Sie an beiden Sätzen jeden Reifen: Profil, DOT-Datum, Schneeflockensymbol, gleichmässiger Abrieb sowie Schnitte, Verfärbungen und Schäden an Lauffläche und Flanken.
  3. Ein «80»-Schild am Heck deutet auf Spikes; sind keine montiert, muss es entfernt oder durchgestrichen sein.
  4. Lagert der Satz im Reifenhotel einer Garage, verlangen Sie die Einlagerungsbestätigung und halten Sie schriftlich fest, dass die Räder an Sie übergehen.

Bei gebrauchten Reifen, deren Vorgeschichte niemand kennt, empfiehlt der TCS grundsätzlich, sie nicht zu kaufen. Ein fehlender oder abgefahrener Satz ist ein Kostenpunkt für Ihr Angebot; wie Sie ihn einpreisen, zeigt unser Ratgeber zu fairen Occasionspreisen.

Passen Räder und Reifen zum Fahrzeug?

Die zulässigen Reifengrössen stehen laut TCS in der Betriebsanleitung, am Türrahmen oder in der Tankklappe. Bei Unklarheiten helfen Garage, Importeur, ein technisches Zentrum des TCS oder das Strassenverkehrsamt. Ein X statt einer Typenschein-Nummer bedeutet: Hier helfen nur Garage oder Importeur weiter.

Räder, die für den Fahrzeugtyp nicht genehmigt sind, muss der Halter dem Strassenverkehrsamt melden, und das Auto wird nachgeprüft (VTS Art. 34; ausgenommen sind bei Personenwagen und leichten Lieferwagen Räder, die von einer Herstellervariante nur in der Einpresstiefe um höchstens 5 mm abweichen). Sonderreifen und nicht normgerechte Kombinationen von Felge und Reifen brauchen zudem eine Garantie des Fahrzeug- oder Reifenherstellers und einen Eintrag im Fahrzeugausweis (Art. 58 Abs. 6bis).

Gleichen Sie Zubehörfelgen deshalb mit dem Fahrzeugausweis ab; das Vorgehen kann je nach Kanton unterschiedlich sein. Räder und Reifen prüft auch die MFK (VTS Art. 33); mehr dazu in unserem Ratgeber zur MFK beim Occasionskauf.

Reifendrucksensoren im Wintersatz

Hat das Auto ein Reifendruck-Kontrollsystem, das direkt mit Sensoren in den Rädern misst, steigen laut TCS die Materialkosten spürbar, und ein Rad- oder Reifenwechsel kann doppelt so lange dauern. Fragen Sie deshalb, ob der Wintersatz eigene Sensoren hat; fehlen sie, gehört das in die Verhandlung.

Was in den Kaufvertrag gehört

«Inklusive Winterräder» reicht nicht. Halten Sie fest:

  • Anzahl Räder und ob sie auf Felgen montiert sind
  • Reifendimension und DOT-Jahr
  • ob Reifendrucksensoren eingebaut sind
  • wo der Satz lagert und dass er mit der Übergabe Ihnen gehört
  • bei Spikesreifen: das «80»-Schild

Die übrigen Vertragspunkte stehen in unserer Käufer-Checkliste. Können Sie Reifen und Räder nicht selbst beurteilen, hilft eine unabhängige Fahrzeugprüfung vor dem Kauf. Und bei den Occasionen auf Autoforsale lohnt sich der Blick ins Inserat, ob Winterräder dabei sind.

Häufige Fragen

Darf ich mit Winterreifen auch im Sommer fahren?

Ja, verboten ist es nicht. Der TCS rät aus Sicherheitsgründen aber davon ab: Auf trockener Strasse und bei sommerlichen Temperaturen ist der Bremsweg deutlich länger als mit Sommerreifen, dazu kommen laut TCS weniger Stabilität, ein lauteres Abrollgeräusch, ein höherer Verbrauch und mehr Verschleiss.

Darf ich nur zwei Winterreifen montieren?

Die VTS verlangt dieselbe Bauart für alle Reifen, also alle radial oder alle diagonal (Art. 58 Abs. 3); ein ausdrückliches Verbot von Winterreifen an nur einer Achse enthalten ihre Reifenbestimmungen nicht. Der TCS hält das trotzdem für falsch, weil für die Stabilität die Hinterachse sogar mehr zählt als die vordere, und empfiehlt vier Reifen gleichen Modells und Typs, die besseren hinten.

Braucht ein Allradauto trotzdem Winterreifen?

Vorgeschrieben sind sie auch hier nicht. Der TCS hält aber fest, dass weder ABS noch ESP Winterreifen ersetzen, Schneeketten ebenso wenig: In seinem Bremstest auf Schnee von 50 auf 0 km/h stand das Auto mit Winterreifen nach 24 m still, jenes mit Sommerreifen und Ketten erst nach 34 m.

Massgebend sind die Angaben des ASTRA und die Gesetzestexte auf Fedlex, für die Räder Ihres Autos das kantonale Strassenverkehrsamt und bei Versicherungsfragen Ihre Police.

By Autoforsale

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